Das rechtsextreme Compact-Magazin darf weiterhin erscheinen. Das entschied im Juni 2025 das Bundesverwaltungsgericht. Zwar bestätigten die RichterInnen die Verfassungswidrigkeit mancher Inhalte, diese seien für den Gesamtcharakter des Akteurs aber nicht derart prägend, dass ein Verbot gerechtfertigt sei. Mit dem letztinstanzlichen Urteil sehen sich nun jene bestätigt, die in dem (versuchten) Verbot einen nicht zu rechtfertigenden Angriff des Staates auf die Presse- und Meinungsfreiheit ausmachten.
Auf der anderen Seite wurden in den Diskussionen rund um das schwebende Verbot aber auch strategische Differenzen innerhalb der rechtsalternativen Szene sichtbar. In unserer Quick-Response-Analyse zeigen wir, wie sich das Verbotsverfahren auf die Subscriber-Zahlen des Magazins und seine Rezeption in der Szene ausgewirkt hat – und welche Fragen dabei (kontrovers) diskutiert wurden.
Franziska Martini, Christian Donner, Wyn Brodersen, Holger Marcks (alle IDZ Jena), Machine Against the Rage, 22.07.2025 (online)