„Digitalisierung und Konvergenz der Medien stellen den SWR fünfzehn Jahre später vor neue Herausforderungen. Viele Vorschriften der Anfangsphase können heute flexibleren Regelungen weichen. Auch die in den letzten Jahren gewachsenen, berechtigten Ansprüche an Beteiligung, Mitwirkung, Transparenz und Staatsferne erfordern neue Regeln.“ So steht es in der Präambel eines aktuellen Entwurfs zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages.
Der MDR-Staatsvertrag wurde im Frühjahr 1991 erarbeitet und trat zum 1. Juli 1991 in Kraft. Er ist also bald 22 Jahre alt. Doch anscheinend sehen die drei Länderregierungen keinen Novellierungsbedarf? Oder haben die Befürchtung, dass sie im Falle einer Novelle mehr verlieren als gewinnen würden: an Arbeitsplätzen im Sendegebiet wie auch an Einfluss im Programm?