Zentrale Ergebnisse des COSMO-Rechtsgutachtens

Die Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) haben ein Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, das die geplante Überführung des Radioprogramms COSMO in den HipHop-Sender
1LIVE STREET einer juristischen Prüfung unterzieht. Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht, kommt zum Ergebnis: Der Plan
des WDR verstößt gegen § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz. COSMO ist gesetzlich beauftragt und darf
nicht zu einer „jungen Welle“ umgebaut werden. Erforderlich ist ein Programm, das sich an alle
Altersgruppen richtet und „Themen des interkulturellen Zusammenlebens“ aufgreift, die auf das
Interesse aller Altersgruppen stoßen.

  • Kein Recht auf Umwidmung. COSMO ist auf Basis von § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz gesetzlich beauftragt und steht nicht zur Disposition des WDR. Änderungen des Auftrags bedürfen einer neuen Entscheidung des Gesetzgebers.
  • Altersbeschränkung ist unzulässig. Das gesetzlich beauftragte interkulturelle Programm muss sich an alle Altersgruppen richten. Die Fokussierung auf 20- bis 29-Jährige als „Hauptzielgruppe“ ist mit § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz unvereinbar und damit unzulässig.
  • HipHop-Fokus erfüllt den Auftrag nicht. Die thematische Ausrichtung auf HipHop-Musik und -Kultur ersetzt kein interkulturelles Gesamtprogramm. Erforderlich ist ein Angebot, das Themen des interkulturellen Zusammenlebens für alle Generationen aufgreift.
  • Querschnittsauftrag trägt nicht. Der Verweis des WDR, interkulturelle Themen künftig als „Querschnittsauftrag“ im Gesamtprogramm zu verankern, ist rechtlich kein Ersatz für ein eigenständiges gesetzlich beauftragtes Programm. […]

„Was der WDR plant, ist kein Reformschritt, sondern rechtswidrig. COSMO ist gesetzlich fest verankert. Wir fordern den WDR-Rundfunkrat auf, seine Entscheidung zu revidieren, und die ARD-Intendant*innen, COSMO als mehrsprachiges, innovatives Angebot für eine vielfältige Gesellschaft weiter auszubauen.“ — Elena Kountidou, Geschäftsführerin NdM

Presseerklärung der Neuen deutschen Medienmacher*innen, 30.06.2026 (online)

 

Rechtsgutachten (pdf)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)