Die neuen KEF-Empfehlungen torpedieren die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die unterbliebene Beitragserhöhung […]
Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 entscheiden, ob ARD und ZDF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusteht oder ob die Bundesländer diese Erhöhung verweigern durften. Eine Entscheidung (Az.: 1 BvR 2524/24 u.a.) stand jedenfalls auf der Liste der für 2025 geplanten Urteile und Beschlüsse. […]
Doch nach der neuen KEF-Empfehlung sieht alles wieder anders aus. Entscheidend ist dabei nicht, dass die KEF eine geringere Erhöhung vorschlägt als vor zwei Jahren, sondern dass die Erhöhung erst für das Jahr 2027 (statt 2025) vorgeschlagen wird.
Damit entspricht der nicht erhöhte Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro/Monat plötzlich wieder den KEF-Empfehlungen. Und weil die Länder den Rundfunkbeitrag nun erst zum Januar 2027 erhöhen müssen, haben sie bisher auch nichts versäumt.
Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, dass die Untätigkeit der Länder „gegenwärtig“ ihre Rundfunkfreiheit verletzte, hat nun wohl keine Grundlage mehr. Wenn die Sender sie nicht zurückziehen, werden sie beim Bundesverfassungsgericht wohl verlieren.
Christian Rath, lto.de, 23.02.2026 (online)

