Auch wenn die konkrete Umsetzung der Vorgaben des Reformstaatsvertrags noch aussteht, ist bereits klar, dass mindestens 16 terrestrisch ausgestrahlte Sender bis zum 1. Januar 2027 zu reduzieren sind – entweder durch Streichung oder durch Kooperationen in eng begrenztem und definiertem Rahmen. Bei dieser Vorgabe aus der Politik ist also klar, dass in jedem Fall Programm und Angebot wegfallen wird. […]
Das von der Audioprogrammkonferenz erarbeitete Szenario, dem die Intendantinnen und Intendanten zugestimmt haben, sieht deshalb eine Lösung mit drei konkreten Maßnahmen bis zum 1. Januar 2027 vor:
- Streichung von Programmen: Das betrifft vornehmlich über DAB+ verbreitete Programme.
- Kooperationen: verschiedene Wellen und Genres verschiedener Landesrundfunkanstalten arbeiten enger zusammen und bieten ein gemeinsames Angebot.
- Digitaler Umbau: Die ARD Audiothek als gemeinsame digitale Plattform soll gestärkt werden. Es wird geprüft, welche Genres digital deutlich aufgewertet werden können, um ihre terrestrische Ausstrahlung im Gegenzug einzustellen.
Für das weitere Vorgehen bedarf es nun eines Schulterschlusses zwischen den Sendern, den Gremien und den Ländern als Trägern der Landesrundfunkanstalten, da es keine ARD-weite Beauftragung für Radioangebote gibt und die Zuständigkeit in den Ländern liegt. Maßgeblich sind die durch die Bundesländer bis zum 1. Januar 2027 durchzuführenden Anpassungen des jeweiligen gesetzlichen Auftrags. Sie sind nicht verpflichtet, die maximal mögliche Anzahl an Hörfunkwellen zu beauftragen.
ARD, Pressemitteilung, 26.06.2025 (online)