Eine Satiresendung ist keine „Tagesschau“, ein Kommentar kein Bericht. Der Anspruch gilt dem Auftrag und dem Gesamtprogramm.
Diesen Maßstab hat auch die Rechtsprechung geschärft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Oktober 2025, dass der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungsrechtlich problematisch wird, wenn das Gesamtprogramm die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Die Latte für pauschale Angriffe ist also hoch – und das ist richtig. Wer die Beitragspflicht mit dem Argument der Einseitigkeit bestreiten will, muss einen dauerhaften Systemfehler belegen, nicht einzelne Ärgernisse.
Harald Neuber, berliner-zeitung.de, 21.07.2026 (online)

