Zitiert: Bundesverfassungsgericht verhandelt am 23. Juni über den Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am 23. Juni mit den Beschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die Verhandlung des Ersten Senats beginnt um 10 Uhr, wie das Gericht am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerdeführer sähen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.

Im November 2024 waren die Sender vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt hatten.

In der Gerichtsmitteilung wird auch die zwischenzeitlich veränderte Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erwähnt. Im Februar 2026 empfahl die KEF zur Deckung des Finanzbedarfs der Sender in der Periode von 2025 bis 2028 nur noch eine Erhöhung des Beitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro ab 2027.

epd medien, 14.05.2026 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)