Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am 23. Juni mit den Beschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die Verhandlung des Ersten Senats beginnt um 10 Uhr, wie das Gericht am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerdeführer sähen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.
Im November 2024 waren die Sender vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt hatten.
In der Gerichtsmitteilung wird auch die zwischenzeitlich veränderte Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erwähnt. Im Februar 2026 empfahl die KEF zur Deckung des Finanzbedarfs der Sender in der Periode von 2025 bis 2028 nur noch eine Erhöhung des Beitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro ab 2027.
epd medien, 14.05.2026 (online)

