Die Deutsche Welle muss ihren früheren Programmdirektor Christoph Lanz weiter „Ruhegeld“ zahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin. Die Vereinbarung sei nicht sittenwidrig. […]
Die Deutsche Welle kündigte den Dienstvertrag aus betrieblichen Gründen zu Ende April 2014 und zahlte ab Mai das vereinbarte Ruhegeld. Mit einer Ende 2024 erhobenen Klage verlangte der Sender die Rückzahlung zunächst der 2021 geleisteten Ruhegelder von 130.000 Euro. Die Vereinbarung sei unter mehreren Aspekten sittenwidrig und nichtig. Das sah das Gericht anders: Etwaige Rückforderungsansprüche seien verwirkt, da die Deutsche Welle über mehr als zehn Jahre Versorgungsleistungen erbracht und 2019 die weitere Zahlung zugesagt habe. Die Vereinbarung sei auch nicht gemeinwohlschädigend im Hinblick auf die Pflicht zur Wahrung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 21 Ca 16313/24).
Jochen Zenthöfer, faz.net, 03.06.2025 (online)