Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.[…]
Im Mai 2026 gab es zuletzt eine Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst, dementsprechend wurden auch der Honorarrechner aktualisiert. „Wir sind sehr dankbar, dass es den ver.di-Basishonorarrechner gibt, der fortlaufend an den TVöD angepasst wird und so mitwächst“, sagt Haußmann. Die AG Filmvermittlung listet in ihrer Honorarforderung mehrere Fallbeispiele mit transparenten Stundenberechnungen auf, z.B. für Workshops oder Filmgespräche. Ergänzend zum Basishonorarrechner macht die AG Filmvermittlung auf Brancheneigenheiten aufmerksam und fordert schriftliche Honorarverträge, die Zahlung von Ausfallhonoraren, die Übernahme von Fahrt- und Reisekosten und dass die Umsatzsteuer nicht vom Honorar abgezogen werden dürfe. Haußmann kann sich z.B. eine zusätzliche Vergütung von Stunden vorstellen, falls externe Technik angemietet werden muss oder an Fortbildungen teilgenommen werden soll. […]
Das durchschnittliche Jahreseinkommen durch filmkritische Arbeit liege bei nur 16.000 Euro brutto. „Als Beruf steht die freie Filmkritik vor dem Aus“, kommentiert der Vorstand. In der Honorarforderung der AG Filmvermittlung gibt es eine Berechnung für eine Filmbesprechung, die Zeiten für Filmsichtung, Recherche und Schreibzeit summieren sich auf 7,5 Stunden, das ergibt aktuell 2026 je nach Entgeltgruppe ein Honorar von 440 bis 585 Euro netto.
Gisela Wehrl, M(verdi), 27.07.2026 (online)

