Zu wenig AfD-Berichterstattung? Journalismus mit Schlagseite? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vielfalt und Ausgewogenheit. […]
Man wird das Mannheimer Gerichtsverfahren als einen Probelauf ansehen müssen – für eine gerichtliche Aufgabe ganz neuer Art. […]
Schon in der zweitägigen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Martin Morlok erhebliche Zweifel daran erkennen lassen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des „gesamten Programmangebots“ überhaupt leisten könnten. Ein Vielfaltsgutachten, wie das Bundesverwaltungsgericht es gefordert habe? „So kann man es auf keinen Fall machen“, sagte Morlok laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Im Urteil legt der VGH nach. […] Im Übrigen müsse der Gesetzgeber das Angebot der Sender regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern. Übersetzt heißt das: Die einfachen Verwaltungsgerichte sind die falsche Adresse für solche Klagen.
Kaum überraschend, dass der VGH darauf verzichtet hat, den Klägern ein aufwendiges Sachverständigengutachten zur Vielfalt im Rundfunk abzuverlangen. Damit stellte er sich offen gegen das Bundesverwaltungsgericht, das solche Gutachten „in aller Regel“ für nötig hält.
Wolfgang Janisch, sueddeutsche.de, 21.04.2026 (online)

