Zitiert: Gericht weist Klage von Nichtzahlern ab

Zu wenig AfD-Berichterstattung? Journalismus mit Schlagseite? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vielfalt und Ausgewogenheit. […]

Man wird das Mannheimer Gerichtsverfahren als einen Probelauf ansehen müssen – für eine gerichtliche Aufgabe ganz neuer Art. […]

Schon in der zweitägigen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Martin Morlok erhebliche Zweifel daran erkennen lassen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des „gesamten Programmangebots“ überhaupt leisten könnten. Ein Vielfaltsgutachten, wie das Bundesverwaltungsgericht es gefordert habe? „So kann man es auf keinen Fall machen“, sagte Morlok laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Im Urteil legt der VGH nach. […] Im Übrigen müsse der Gesetzgeber das Angebot der Sender regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern. Übersetzt heißt das: Die einfachen Verwaltungsgerichte sind die falsche Adresse für solche Klagen.

Kaum überraschend, dass der VGH darauf verzichtet hat, den Klägern ein aufwendiges Sachverständigengutachten zur Vielfalt im Rundfunk abzuverlangen. Damit stellte er sich offen gegen das Bundesverwaltungsgericht, das solche Gutachten „in aller Regel“ für nötig hält.

Wolfgang Janisch, sueddeutsche.de, 21.04.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)