Wie wäre es zum Beispiel mit einem Medienauskunftsgesetz, auf das sich recherchierende Journalistinnen und Journalisten stützen können, wenn sie Auskünfte von Ministerien oder Behörden des Bundes benötigen? Seit gut zwölf Jahren existiert in Deutschland kein gesetzlich verbrieftes Recht für Medienvertreter mehr, von diesen Behörden Auskünfte zu verlangen. Da für Medien die Länder zuständig sind, existiert kein Bundespressegesetz. Bis 2015 galt aber, dass das jeweilige Landespressegesetz auch auf die Bundesbehörden anwendbar sein und mithin auch für sie die meist in § 4 in allen 16 Landespressegesetzen festgelegte Auskunftspflicht gelte. […]
Das änderte sich mit Beginn der Ampel-Regierung. Die sah in ihrem Koalitionsvertrag vor, ein Medienauskunftsgesetz zu schaffen. Die mit der Umsetzung beauftragte Medienstaatsministerin der Ampel, Claudia Roth (B‘90/Grüne), ließ sich allerdings mehrere Jahre damit Zeit. So war der Entwurf für das einfache, wenige Paragrafen umfassende Gesetz erst Ende 2024 fertig und wurde wegen des vorzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Roths Nachfolger Weimer äußerte sich nach seinem Amtsantritt als Medienstaatsminister zunächst vorsichtig. Man werde das prüfen, hieß es auf Nachfrage aus Weimers Behörde. […]
Nach einem Jahr im Amt, erneut nach dem Gesetzentwurf befragt, heißt es aus seinem Amt bürokratisch, dass „das Vorhaben derzeit nicht aktiv weiterverfolgt wird. Im Koalitionsvertrag findet sich hierzu kein Auftrag. Im Falle eines erneuten politischen Auftrags kann das Vorhaben kurzfristig wieder aufgenommen werden.“
Tim Gerber, Telepolis, 03.05.2026 (online)

