Was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) überhaupt leisten und vor allem was muss er leisten – vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ging es mit Blick auf die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit ans Eingemachte. Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel daran erkennen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen, sagte er – auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts. […]
Ob Gutachter dies bewerten könnten, wie es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten hatte, bezweifelte der VGH sehr deutlich. „So kann man es auf keinen Fall machen“, sagte der Vorsitzende. Solche Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen in die Hand genommen werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden. […]
Ebenso wenig Zweifel ließ der VGH aber auch daran, dass in gegenständlicher Hinsicht – also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formaten, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Formate zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis werde das Gericht entscheiden – und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. […]
In inhaltlicher Hinsicht störe die Kritiker des ÖRR eben gerade nicht das Programmgesamtangebot, sondern vor allem Politikformate, so der VGH.
dpa, Horizont.de, 14.04.2026 (online)

