Zitiert: Kampf um Meinungsfreiheit darf nicht am Geld scheitern

Wer als Bürger, Journalist oder Medium nach einer Abmahnung nicht kleinbeigibt, sondern die angegriffenen Aussagen vor Gericht verteidigen will, sollte Geld zurücklegen. Viel Geld. Die Niederlage in der ersten Instanz kostet im Mittel circa 6.000 Euro. Wer sich bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchkämpft, dann aber unterliegt, zahlt über 20.000 Euro für die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Es können auch 40.000 Euro und mehr sein. […]

Fest steht: Die Vermögensverhältnisse der Parteien sind im Äußerungsrecht ein entscheidender Machtfaktor. Nicht jeder kann für sein Grundrecht kämpfen, und die Angst vor neuen Abmahnungen und Kosten kann dazu führen, dass künftig geschwiegen statt berichtet wird. Genau derartige „Chilling Effects“ will das Grundgesetz vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) betont in ständiger Rechtsprechung spätestens seit der Flugblatt-Entscheidung von 1976: Eine „einschüchternde Wirkung“ auf die Ausübung der Meinungsfreiheit, die „zu negativen Wirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts“ führt, muss vermieden werden. Es ist also höchste Zeit, die Kosten im Presserecht fairer auszugestalten.

Felix W. Zimmermann, lto.de, 17.02.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)