Zitiert: Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden. […]

Die Evaluation habe ergeben, dass die Ausnahmeregelung bei Presseverlagen insbesondere bei regionalen Kooperationen im nicht-redaktionellen Bereich zu mehr Rechtssicherheit geführt habe, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Auch sei dadurch eine erleichterte Zusammenarbeit ermöglicht worden. Ausgeschlossen geblieben seien „wettbewerbsbeschränkende Kernabsprachen“. Kooperationen hat es laut dem Bericht etwa bei der Vermarktung von Zeitschriften und Anzeigen oder der Zusammenarbeit beim Vertrieb, Callcentern und IT-Dienstleistungen gegeben. […]

Dass das Bundeswirtschaftsministerium für die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender keine Ausnahmeregelungen vom Kartellverbot einführen will, ist dagegen nun überraschend. Denn es steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2025. Darin verankerten die Regierungsparteien, über eine wettbewerbsrechtliche Ausnahmereglung solche Kooperationen zu erleichtern.

Für das Bundeswirtschaftsministerium steht das geltende Wettbewerbsrecht Kooperationen nicht im Weg. Insbesondere Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen würden „in der kartellrechtlichen Abwägung sehr wohlwollend berücksichtigt“, sagte die Ministeriumssprecherin. Es habe auch mehrere Gespräche mit Vertreter*innen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks gegeben. Dabei „konnten keine konkreten oder geplanten Vorhaben identifiziert werden, die kartellrechtlich nicht möglich wären“. […]

Bereits im März hatte die Rundfunkkommission der Länder dafür plädiert, das Kartellrecht anzupassen, „um Kooperationen der Rundfunkveranstalter dort zu ermöglichen, wo sie zum Fortbestehen der dualen Rundfunkordnung und zur Sicherung der Meinungsvielfalt dringend geboten sind“. Im Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben die Bundesländer ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer Zusammenarbeit verpflichtet, auch mit privaten Medienanbietern sind Kooperationen anzustreben.

In den vergangenen Jahren haben die Bundesländer bereits mehrfach die Bundesregierung aufgefordert, über eine Novelle des GWB Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk kartellrechtlich zu vereinfachen. Auch ARD und ZDF sowie die Privatsender haben sich dafür bereits mehrmals eingesetzt.

Volker Nünning, M(verdi), 18.06.2026 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)