In dem Moment, in dem die Länder die Staatsverträge vorgeben sowie die Aufsichtsräte „beherrschen“, ist eine konstruktive und zeitgemäße Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne der Menschen nur schwer möglich. Hierbei sehe ich ein Übereinkommen der Rundfunkkommission der Länder aufgrund ihres politischen Interesses für unwahrscheinlich. Vielmehr müsste das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Praxis erneut überprüfen und ggf. der Politik strukturelle Vorgaben machen.
Innerhalb des Gremiums lassen sich die Staatsverträge nicht anpassen, jedoch können wir selbst über unsere internen Strukturen entscheiden sowie die eigene Geschäftsordnung beschließen. Strukturelle Änderungen wären nicht nach der Entsendung, aber zumindest intern möglich. Da viele „Ältere“ jedoch von den vorhandenen Strukturen profitieren und Menschen ungern Macht und Prestige abgeben, stoßen solche Vorschläge intern von den entsprechenden Personenkreisen nicht nur auf Ablehnung, sondern haben sogar schon in dem Versuch gemündet, über meinen Verein meine Entsendung in den Fernsehrat rückabzuwickeln.
Felizia Möhle, Medieninsider, 30.04.2026 (online)

