Seit Jahren fordert die KEK deshalb eine Änderung der staatsvertraglichen Regelung und damit ihrer Befugnisse. Bereits 2015 heißt es im fünften Konzentrationsbericht, dass Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt technologieneutral und zukunftsfähig sein müssten. Das gegenwärtige Medienkonzentrationsrecht berücksichtige die Veränderungen in der Mediennutzung nicht angemessen. […]
Zu den Bundesländern, die für eine radikale Neuausrichtung der Medienvielfaltsicherung plädieren, gehört Schleswig-Holstein, das die Arbeitsgruppe zur Novellierung der Medienkonzentrationskontrolle leitet. Eine solche Reform sei längst überfällig und zwingend notwendig, sagte Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Kiel, der F.A.Z. […]
Der Gesetzgeber arbeite gegenwärtig an einem sogenannten „Sektorenmodell“, das den anachronistisch fernsehzentrierten Ansatz der Vielfaltssicherung überwinden könne, sagt der KEK-Chef Gounalakis. […]
Die Verzahnung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), das von Deutschland umgesetzt werden muss, mit dem Sektorenmodell wäre nach Ansicht von Gounalakis ein wichtiger Schritt für eine zeitgemäße und effektive Vielfaltssicherung.
Im Rahmen des Digitale-Medien-Staatsvertrages planen die Länder noch im Herbst dieses Jahres ein Eckpunktepapier, wie die Medienvielfalt hinsichtlich digitaler Plattformen, bei gleichzeitiger Sicherung der Meinungsfreiheit, erhalten werden könne, berichtet Schrödter im Gespräch mit der F.A.Z.
Helmut Hartung, faz.net, 25.07.2025 (online)