Das ZDF produziert seit einigen Jahren auch reine Audio-Podcasts wie zum Beispiel „Lanz & Precht“. Dagegen hatte die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk Beschwerde eingelegt. Diese wurde von der Rechtsaufsicht jedoch zurückgewiesen. […]
Mit ihrer Rechtsauffassung scheiterte die APR bei der Hamburger Behörde für Kultur und Medien. Laut Paragraf 30 des Medienstaatsvertrags sei das ZDF berechtigt, Telemedien anzubieten, erklärte die Behörde dem epd. Dies gelte für Telemedien, die durch einen Drei-Stufen-Test genehmigt worden seien und weitere im Medienstaatsvertrag genannte Kriterien aufwiesen, etwa dass sie „journalistisch-redaktionell gestaltet“ seien. Die Telemedien könnten „Bild, Ton, Bewegtbild, Text und internetspezifische Gestaltungsmittel enthalten“. Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote könnten insbesondere auch reine Audioinhalte sein.
Die Hamburger Behörde verwies auf die Begründung zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit 2019 in Kraft ist. Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender könnten eigenständig und damit ohne einen Sendungsbezug produziert werden, so die Behörde. Die vom ZDF angebotenen Podcasts hätten einen journalistisch-redaktionellen Charakter. Der Drei-Stufen-Test für die Angebote sei erfolgreich abgeschlossen worden. […]
APR-Geschäftsführer Holger Paesler sagte dem epd, die Arbeitsgemeinschaft teile die Rechtsauffassung der Rechtsaufsicht zu den Audio-Angeboten des ZDF nicht. Sie werde „aber im Moment keine weiteren Schritte einleiten“.
Volker Nünning, epd medien, 25.03.2026 (online)

