Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zeigt, was die vermeintlich revolutionäre Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Praxis für Bürger, die gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht gehen, wert ist: nichts.
Michael Hanfeld, faz.net, 21.04.2026 (online)

