Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) plant einen Vorstoß zur Abschaffung der Politikerbeleidigung in § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Die Justizminister der Länder sollen dies bei ihrer Frühjahrskonferenz (JuMiKo) in Hamburg in der kommenden Woche beraten und im besten Fall beschließen. Ziel des Vorstoßes ist auch eine Reform der Beleidigungsdelikte.
Adressiert wäre der Beschluss an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie möge „prüfen, ob und inwieweit eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte, insbesondere durch eine Präzisierung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 185 StGB, die Abschaffung des § 188 StGB bzw. zumindest dessen tatbestandliche Begrenzung“ möglich sei, heißt es in der Beschlussvorlage, die LTO vorliegt.
„Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, begründete Geiert den Vorstoß. Der Tatbestand der Politikerbeleidigung habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert. Stattdessen schüre er die Sorge, dass eine polemische Auseinandersetzung im politischen Diskurs nicht mehr ohne Weiteres möglich sei, teilt das Ministerium weiter mit. Der Schutz politischer Mandatsträger sei zudem auch ohne die Strafnorm möglich, so die Argumentation.
LTO, 03.06.2026 (online)

