Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt. […] Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. […]
Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.
So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.
Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. […] Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. […]
In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist.
Daniel Leisegang, Markus Reuter, netzpolitik.org, 02.07.2026 (online)

