Nun muss man nicht jede Zeile des Lieds bis zum Äußersten verteidigen, um die Intervention des ZDF kritisch zu sehen. Und dennoch bleibt mehr als ein Geschmäckle, wenn sich die ZDF-Chefetage und Intendant Norbert Himmler über die Entscheidungen ihrer eigenen Redaktion hinwegsetzen. Insbesondere, wenn selbst juristische Experten sich nicht einmal einig sind, ob das ZDF wirklich gegen die eigenen Grundsätze verstoßen hätte, wenn es dem Song eine Bühne geboten hätte.
Denn wieder einmal entscheidet sich ein öffentlich-rechtlicher Sender, denen vorauseilendes Gehör zu schenken, die das öffentlich-rechtliche System am liebsten ganz beseitigt sehen würden. Die Anstaltsleitungen scheinen weiter blind dafür zu sein, dass sie Stück für Stück gerade jene vor den Kopf stoßen, die eigentlich die größten Verteidiger eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Das wird sich früher oder später rächen. […]
Was bleibt von der Debatte? Zunächst mal wieder eine missglückte Krisenkommunikation einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Es bleibt ein deutsches Medienhaus, das einem jüdischen Pianisten vorschreibt, wie er im deutschen Fernsehen seinen Antifaschismus äußern darf. Es bleibt die Bedrohung des öffentlich-rechtlichen Systems, die durch das Auftrittsverbot nicht kleiner, sondern größer geworden ist. Denn dadurch überdenkt kein AfD-Politiker seine Haltung, und kein CDU-Ministerpräsident hält sich plötzlich an die Verfassung und erhöht den Rundfunkbeitrag. Stattdessen wachsen die Zweifel mancher Demokraten, ob man sich beim Kampf gegen Rechtsaußen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlassen kann.
Jana Ballweber, turi2.de, 23.07.2026 (online)

