Wim Wenders begeht hier nämlich einen Kategorienfehler erster Ordnung. Hier geht es nicht um die Kunst- und Meinungsfreiheit und nicht ums Filmerbe, es geht nicht darum, sich dem Zeitgeist anzupassen und – was zuletzt vor allem im Fernsehen in Mode kam – woke Verbeugungen im Dienst der politischen Korrektheit zu machen.
Hier geht es um die Tatsache, dass ein dreizehn Jahre altes Kind sexualisiert und nackt vor die Kamera gezogen wird. Das war 1974 falsch, und das wäre heute falsch. Das ist keine Frage des Filmerbes, sondern eine der Moral. Das hätte Wim Wenders im Alter von 29 Jahren wissen müssen, so wie er es heute zu wissen vorgibt. […]
Nun muss Nastassja Kinskis Anwalt darauf verweisen, dass weder ein vermeintliches Einverständnis der damals Dreizehnjährigen noch eines ihrer Mutter rechtliche Geltung beanspruchen kann. Und was macht Wenders? Er ruft die Deutsche Filmakademie als moralische Institution an und vergesellschaftet sein persönliches Problem. Er sollte selbst wissen, was er zu tun hat. Stattdessen inszeniert er filmreif.
Michael Hanfeld, faz.net, 31.05.2026 (online)

