Die Programmgrundsätze, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, sind klar formuliert: Die Sender haben, so regelt es der Medienstaatsvertrag, unabhängig, sachlich und wahrheitsgemäß zu berichten. Sehen Bürger*innen bei einer Berichterstattung Verstöße dagegen, können
Auf zwei Wegen sind Programmbeschwerden an das ZDF weiterhin möglich: an den Intendanten oder den Fernsehrat, das fürs Programm zuständige Aufsichtsgremium. Für den zweiten Fall wurden die Regularien klarer gefasst. Die sogenannte Beschwerdeordnung wurde novelliert. Sie ist Teil der ZDF-Satzung, die noch in weiteren Punkten modifiziert wurde. Mitte Dezember vorigen Jahres beschloss der Fernsehrat sämtliche Änderungen an der Satzung.
Seitdem ist nun eindeutig geregelt, dass an den Fernsehrat gerichtete Programmbeschwerden insgesamt neun Kriterien erfüllen müssen – erst dann kann ein Beschwerdeverfahren gestartet werden.
Volker Nünning, M(verdi), 24.02.2026 (online)

