ABGESAGT: Die Freiheit der Medien – Notwendigkeit und Grenzen

 

Heute sollte sie stattfinden, die 5. Berliner Medienrede der Evangelischen Kirche. Darum sollte es gehen: „Datensicherheit und -speicherung, die besondere Rechtsstellung von Journalisten, die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Medien, Begrenzung im Internet – die Frage der Freiheit in den Medien wird in verschiedenen Hinsichten diskutiert. Obwohl sie ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Gesellschaft ist, braucht auch diese Freiheit Grenzen, die allerdings sorgfältig erwogen werden müssen.“

Nun ist sie abgesagt.

Wofür Medienmanager nebenbei noch Zeit haben

 

Anke Schäferkordt ist seit September 2005 Geschäftsführerin des privaten Fernsehsenders RTL. Nun ist sie in den Aufsichtsrat der BASF AG berufen worden. Am 17. Dezember 2010 wird sie in dem Gremium den Platz des Bankmanagers Stephen K. Green übernehmen, berichtet die Funkkorrespondenz. Anke Schäferkordt hatte im September 2005 nicht nur die Geschäftsführung von RTL übernommen, sondern auch die Gesamtverantwortung für die deutsche RTL-Senderfamilie, mit den Sendern RTL2, Vox und n-tv sowie den digitalen Spartenfernsehkanälen RTL Crime, Passion und RTL Living. Weiterlesen Wofür Medienmanager nebenbei noch Zeit haben

Jugendmedienschutz: Gut Ding will Weile haben

„Tatort Internet.“ Seit der ersten Ausstrahlung am 7. Oktober gingen bei der KJM immer mehr Beschwerden ein. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich nun entschieden. Auf ihrer Sitzung am Mittwoch dieser Woche. Das war der 10. November. „Nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht“, meldet presseportal.de.

Und die KJM vermeldet: „Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen.“

Soll damit etwa die lange Entscheidungszeit begründet werden? Dafür ist die Begründung doch etwas dürr. „Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.“ Kinder und Jugendliche erhalten also kaum Hilfen. Man zweifelt zwar an der Gestaltung der Sendung, will sie jedoch aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht beanstanden. Weiterlesen Jugendmedienschutz: Gut Ding will Weile haben

Sächsische Staatsregierung sieht Verschwendung bei ARD und ZDF

 

Nun hat Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann in der Leipziger Volkszeitung (nicht online verfügbar) wiederholt, was er im Radio1-Medienmagazin von Jörg Wagner am 30. Oktober live sagte. Er warf den öffentlich-rechtlichen Sendern unnötige Doppelungen und damit indirekt die Verschwendung von Rundfunkgebühren vor. Konkret benannte er nun die Silvestersendungen von ARD und ZDF. Während das ZDF live aus Dresden das Konzert der Sächsischen Staatskapelle übertrage, sende die ARD erstmals live das Silvesterkonzert aus Berlin. Zudem werde das ARD-Konzert nicht von einem sendereigenen Orchester gespielt, sondern von den Berliner Philharmonikern.

ARD-Programmdirektor Volker Herres wies die Kritik zurück: „Herr Beermann wirft ARD und ZDF das vor, was Teil ihres Programmauftrags ist. Nachdem das ZDF das Silvesterkonzert der Berliner Philharmoniker nicht mehr übertragen wollte, hat die ARD übernommen. Nun gibt es zwei hochklassige kulturelle Angebote für die Zuschauer, die selber entscheiden können, welches ihnen mehr zusagt.“ Nun, dies ist ein schlechtes Argument, wenn zwei Konzerte fast gleichzeitig laufen. Weiterlesen Sächsische Staatsregierung sieht Verschwendung bei ARD und ZDF

DSL-Vertrag läuft auch ohne Anschluss weiter

Ein Kunde muss den Zwei-Jahres-Vertrag weiter bezahlen, auch wenn es im neuen Ort keinen DSL-Anschluss gibt, meldet die WELT.

Ein Umzug, wie er aus beruflichen oder familiären Gründen vorkommen kann, sei „prinzipiell kein wichtiger Grund“, der eine Kündigung erlaubte. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. (AZ: III ZR 57/10)

Dem Urteil zufolge kann ein Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür „dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung.