Axel Balkausky ist der Sportkoordinator der ARD. Er gab dem Tagesspiegel ein Interview. Darin sagt er: „Ich kann nur sagen, dass die ARD-Intendantinnen und -Intendanten den Sportetat für 2013 bis 2016 erheblich gekürzt haben.“ Nun, die Zahlen, die die ARD der KEF vorgelegt hat, geben das so nicht her.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, hat Ende Mai den Intendanten der ARD in Mainz ihre Pläne für eine Neuordnung der Spartenfernsehkanäle von ARD und ZDF vorgestellt. Mitte August präsentierte mit Julia Klöckner die CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU ihre Ideen in der FAZ. Weiterlesen
Die Nationalratskommission ist für Ausnahmen bei der neu einzuführenden geräteunabhängigen Abgabe. Sie möchte, dass sich Haushalte abmelden können – unter welchen Voraussetzungen, ist allerdings noch offen, berichtet persoenlich.com. Weiterlesen
Nach der letztjährigen fulminanten Premiere geht es in diesem Jahr weiter: Am 21. Dezember 2013 – dem kürzesten Tag des Jahres –findet der zweite deutsche KURZFILMTAG statt.
Jeder kann mitmachen, so die bundesweit agierende AG Kurzfilm, „an jedem denkbaren Ort. Ob Filmpremiere oder Kinderprogramm, Kurzfilmnacht oder Online-Wettbewerb – an diesem Tag werden die kurzen Filme Kinoleinwände und Fernsehprogramme, Galerien und Clubs, Häuserfassaden und Wohnzimmer, öffentliche Räume und Verkehrsmittel erobern.“ Weiterlesen
Epdmedien (05/2013) veröffentlichte einen Artikel von Friedrich Schoch, Professor für Öffentliches Recht sowie seit 1998 im Nebenamt Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
„„Transparenz“ ist in den westlichen Demokratien zu einem mittlerweile unaufgebbaren Paradigma geworden. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008, in der die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen als grundgesetzkonform bestätigt worden ist, weist das Bundesverfassungsgericht die Schaffung von Transparenz im öffentlichen Sektor als „legitimen Zweck“ der Gesetzgebung in einer demokratischen Gesellschaft aus; eine damit verbundene Offenbarung personenbezogener Daten sei verhältnismäßig, weil das Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit sowie die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln Vorrang gegenüber dem Datenschutz hätten. Ergänzend bemerkt das Gericht, die Transparenz genieße deshalb gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten den Vorzug, weil die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter nicht die engere Privatsphäre der Betroffenen berühre.“ Weiterlesen