Zitiert: Ob die ARD diesen Auftrag noch erfüllt?

Der dezentralisierte Verbund der ARD wurde ist einst nach der Erfahrung der NS-Diktatur von den West-Allierten gegründet worden mit dem erklärten Ziel der “reeducation”, der journalistischen Mithilfe bei der Demokratisierung des nazistischen Deutschlands. Faschistische Propaganda sollte für die Zukunft verhindert warden. Ob die ARD diesen Auftrag heute noch lückenlos und kompetent erfüllt, dessen kann man sich  … nicht mehr völlig sicher sein.

Matthias Dell, Zeit Online, 2.9.2019, nicht online

Zitiert: Medien haben nicht zuallererst ökonomischen Interessen zu dienen

Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Rundfunkfreiheit vor allem dem Prozess freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung dient, nicht ökonomischen Interessen. Wenn sich Meinungs- und Medienvielfalt nicht über privatwirtschaftlichen Wettbewerb herstellt, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der…

Zitiert: ARD und ZDF nehmen ihren Auftrag kaum noch ernst

Das Fernsehen hat ursprünglich seinen öffentlichen Auftrag sehr ernst genommen. Die SRG in der Schweiz tut das heute noch. Und einzelne Sender oder einzelne Abteilungen in einigen Sendern tun das immer noch. Aber andere ahmen die Erfolge des privaten Fernsehens nach. Das…

Ist ARD und ZDF eine flächendeckende lokale Berichterstattung verboten?

In § 11d Absatz 5 Ziffer 3 des Rundfunkstaatsvertrages (Stand 01.05.2019) heißt es betreffs der öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote, dass „eine flächendeckende lokale Berichterstattung“ nicht erlaubt ist. Zum Jugendangebot heißt es in § 11g Absatz 5: „Werbung, Sponsoring, flächendeckende lokale Berichterstattung, nicht auf das…

Zitiert: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Indexierung des Rundfunkbeitrags

Eine (Voll-)Indexierung scheidet als Alternative zwar nicht verfassungsrechtlich zwingend, aber als sachlich risikoreicher aus, weil sie den Sachzusammenhang der Gebührenfestsetzung zum Programmauftrag missachten könnte und ihre Parameter sowie deren Festlegung eher dem medienpolitischen Belieben  ausgesetzt wären als normative Bezugsgrößen und Beteiligungsrechte aus…