„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder legte am Dienstag ihre Stirn in Falten, zog eine Augenbraue hoch und sprach dann einen Satz, so bedeutungsvoll, als betrete sie gerade als erster Mensch den Mond: „Es ist wichtig, dass, wenn man im Netz surft, es sicher tut.“ So beschreibt die Süddeutsche Zeitung einen Auftritt von Kristina Schröder zum Safer Internet Day, der seit 2004 alljährlich und europaweit stattfindet.
Die ARD-Intendantinnen und Intendanten wollen den Zeitungsverlagen im Streit um redaktionelle Gratisangebote im Internet entgegenkommen. Künftig könnten sich die Sender vor allem auf Videobeiträge in ihrem Onlineangebot konzentrieren, fasst die Thüringer Allgemeine eine Diskussion der zweitägigen Intendantentagung zusammen.
Die AG DOK hat vorgeschlagen, dass 10 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr für meinungsbildende Angebote im Internet eingesetzt werden. Der Verein Digitale Gesellschaft fragt, warum nicht 1% der Rundfunkgebühr für das Internet eingesetzt werden.
Oftmals wird dann darauf verweisen, dass die Rundfunkgebühr dazu da ist, die Programme von Deutschlandradio, ARD und ZDF zu finanzieren. Doch so stimmt das nicht. Ein Teil der Gebührengelder geht an die Landesmedienanstalten, die die privaten Sender beaufsichtigen sollen. „Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290,– Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.“ So steht es in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Eine US-Studie des Pew Research Center’s Internet & American Life Projects belegt, dass viele Menschen ohne konkreten Grund ins Internet gehen, so die FTD. Das betrifft nicht nur jüngere Erwachsene.