Zitiert: Medien haben nicht zuallererst ökonomischen Interessen zu dienen
Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Rundfunkfreiheit vor allem dem Prozess freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung dient, nicht ökonomischen Interessen. Wenn sich Meinungs- und Medienvielfalt nicht über privatwirtschaftlichen Wettbewerb herstellt, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der…
