Die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände hat sich ausgezahlt. Kleinere und mittlere Wirtschaftsunternehmen müssen nicht ganz so viel an Rundfunkgebühr in Zukunft zahlen, wie bisher geplant. Die letzten kleinteiligen Veränderungen am Rundfunkbeitrag zeichnet die Funkkorrespondenz (Ausgabe 43/2010) detailgetreu nach.
Ab 2013 sollen Unternehmen mit maximal acht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten pro Monat ein Drittel des künftigen Rundfunkbeitrags zahlen, und zwar für jede Betriebsstätte oder Filiale. Firmen, die neun bis 19 Angestellte haben, sollen den kompletten Monatsbeitrag pro Betriebsstätte oder Filiale zahlen. Bisher hatte der Schwellenwert in der ersten Stufe bei vier Beschäftigten gelegen, in der zweiten waren es zuvor 14 Mitarbeiter. Durch die Anhebung der Beschäftigtenzahl in der zweiten Stufe auf 19 Mitarbeiter werden den Angaben zufolge rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland erfasst, so die Ministerpräsidenten laut Funkkorrespondenz. Weiterlesen
Die Thüringische Landesregierung wendet sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Haushaltsgebühr. Stattdessen soll eine neue Steuer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, meldet das Handelsblatt.
Die Landesregierung berufe sich auf ein 110-seitiges Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff.
Die wesentlichen Regelungen… Weiterlesen
Am Montag (11. Oktober 2010) fand in Berlin die entscheidende Anhörung der Länder zu dem neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften daran teilnehmen. Allerdings erhielten die Datenschutzbeauftragten der Länder die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzutragen werden. Und so erklärte der amtierende Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil: „Der grundlegende Systemwechsel sollte für mehr statt weniger Datenschutz, also für mehr Datensparsamkeit, genutzt werden. Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags erfüllt unsere Hoffnungen noch nicht. Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert; so soll künftig sogar die Datenerhebung über den Adresshandel möglich sein. Auf diese Weise stellt das neue Finanzierungsmodell nur alten Wein in neuen Schläuchen dar.“