Zitiert: In der Schweiz müssen auch Regionalsender Vorgaben erfüllen

Wenn ein Privatradio eine Konzession erhalten will, muss es sich verpflichten, täglich während der Hauptsendezeit mindestens eine halbe Stunde Regionalinformationen zu senden. Bei den Regionalfernsehen sind pro Woche 150 Minuten Regionalinformationen während der Hauptsendezeit Voraussetzung für eine Konzession. Als relevante Regionalinformationsleistungen gelten…

Dokumentiert: (Gratis)Tageszeitung liegt bei Information noch vor Onlineportalen

Eine Auswertung von Daten der AG für Werbemedienforschung, welche auf knapp 20 000 Interviews in der Schweiz beruht, hat ergeben, dass sich „pro Tag insgesamt knapp 3 Millionen Personen nur über täglich erscheinende Presseerzeugnisse auf dem Laufenden (halten), während zu diesem Zweck…

Schweiz: Ein anderes Modell der Rundfunkbeitragsreform

Die Schweizer Politik hat beschlossen, die Rundfunkgebühr in einen Rundfunkbeitrag zu überführen. Folgen sie also dem deutschen „Erfolgsmodell“. Nein, man setzt in einigen Fragen wesentlich andere Akzente. Die wesentlichen Unterschiede kann man aus einem Meinungsbeitrag des SRG-Generaldirektors Roger de Weck für die…

Schweiz: Förderung demokratierelevanter Medien gefordert

Nach Auffassung der Eidgenössischen Medienkommission EMEK befinden sich die Medien in einem fundamentalen Wandel. Die Digitalisierung der Medienbranche hat auf allen Ebenen zu neuen Herausforderungen geführt. Die EMEK hat sich deshalb mit grundlegenden Fragen zu Bedeutung der Medien und zu möglichen Fördermassnahmen befasst und ihre Vorschläge dazu vorgelegt. Ein wesentliches Kriterium und Ausgangspunkt ihrer Vorschläge ist die „Demokratierelevanz“ der Medien. Weiterlesen Schweiz: Förderung demokratierelevanter Medien gefordert

Schweiz will doppelten Rundfunkbeitrag abschaffen

 

Bisher werden in der Schweiz Zweitwohnungsbesitzer zwei Mal zur Kasse gebeten werden. Dies dürfte bald hinfällig sein. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes, die die im nächsten Jahr im Nationalrat behandelt werden soll, soll zwar festhalten, dass „künftig jeder Haushalt eine Abgabe für den Fernseh- und Radioempfang entrichten muss – unabhängig davon, ob ein Radio oder ein Fernseher vorhanden sind.“ Gleichzeitig soll jedoch festgeschrieben werden, „dass eine Person grundsätzlich nur für einen einzigen Haushalt, nämlich für ihren Hauptwohnsitz, abgabepflichtig ist“, meldet die NZZ.