Zitiert: Auftrag auf Information, Bildung und Kultur begrenzen

Wichtig ist, das bei der anstehenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfnks dessen Auftrag geschärft wird. Dieser soll und darf den privaten Rundfunk nicht kopieren. Sein Fokus muss weiterhin auf Information, Bildung und Kultur liegen – und das über den gesamten Tag hinweg, auch in der Primetime. Genau deshalb zahlen wir Gebühren.

Rainer Beaujean, FAZ, 20.11.2021 (Paid)

Im aktuellen Medienstaatsvertrag heißt es zum Auftrag: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge, insbesondere zur Kultur, anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. “