Zitiert: Zeitliche Elastizität bei der Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Wir werden diese Entscheidung im Herbst treffen. Dazu sollen die finanziellen Auswirkungen der Reformvorschläge der Rundfunkkommission und des Zukunftsrats durch ein Sondergutachten der KEF berechnet werden. Was bedeutet es beispielsweise wirtschaftlich, wenn Spartenkanäle gestrichen, Hörfunkprogramme teilweise zusammengelegt, Gehälter an die Praxis des öffentlichen Dienstes angepasst werden? Im Herbst liegen den Ländern alle drei Dokumente vor, und dann werden wir uns über den weiteren Weg verständigen. […]

Der aktuelle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro wurde im Juni 2021 durch das Bundesverfassungsgericht per Vollstreckungsverordnung angeordnet, und er gilt bis zu einer Neufestsetzung im Staatsvertrag. Wenn sichtbar ist, dass die Länder den Reformstaatsvertrag gemeinsam verabschieden, ist das auch ein wichtiges Signal für die Sender. Die Intendanten haben bei dem Gespräch mit der Rundfunkkommission deutlich gemacht, dass sie den ernsthaften Reformwillen der Länder anerkennen. Damit besteht auch für eine politische Entscheidung eine zeitliche Elastizität, die die Anstalten nach unserer Meinung verkraften können. […]

Die Länder haben den Anstalten einen festen Zeitplan für die weiteren Schritte präsentiert und haben diese um eine entsprechende Roadmap für die Umsetzung ihrer eigenen Reformen gebeten.

Heike Raab, faz.net, 26.02.2024 (online)