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Zitiert: Gegenleistung für Rundfunkbeitrag vor Verwaltungsgerichten einklagen (II)

Nun aber will sich das Bundesverwaltungsgericht einer grundsätzlichen Frage zuwenden: Sind die Verwaltungsgerichte überhaupt die richtige Adresse, um den Beitrag wegzuklagen? Oder sind die Gerichte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk von vornherein aus dem Spiel, weil dort eigene Kontrollmechanismen herrschen? […] Nach dem Motto:…

Zitiert: Gegenleistung für Rundfunkbeitrag vor Verwaltungsgerichten einklagen (I)

Strukturell verfehlt wird bisher ein effektiver Rechtsschutz, wie ihn das Grundgesetz vorschreibt und wie es ihn prinzipiell auch für Beitragszahler geben sollte. Rundfunkfreiheit kann nicht von gesetzlichen Pflichten entbinden, ein politisch ausgewogenes Programm abzuliefern. Aufsichtsgremien sind schön, aber reichen zur Kontrolle kaum aus.

Jost Müller-Neuhof, tagesspiegel.de, 12.10.2025 (online)

Zitiert: Deutsche Medienhäuser erproben gemeinsame digitale Infrastruktur

Öffentlich-rechtliche und private Medienhäuser arbeiten erstmals gemeinsam an der Zukunft der digitalen Medien-Infrastruktur. Mit ARD, ZDF, RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind zum Start der Initiative einige der wichtigsten deutschen Medienhäuser beteiligt. Gemeinsam entwickeln sie bis Herbst 2025 die…

Zitiert: Ernüchterung statt Euphorie – KI-Nutzung in den USA geht zurück

Trotz Milliardeninvestitionen stagniert die Einführung von KI in den USA. Neue Zahlen zeigen, dass der Hype bisher kaum Einnahmen bringt und Risiken steigen. […] Die auf Daten von über 1,2 Millionen US-Unternehmen basierende Erhebung zeigt, dass der Einsatz von KI-Tools in Firmen…

Zitiert: Zum Gendern in den Medien

Über das Gendern lässt sich trefflich streiten – also sollte man es tun, und zwar ohne Gesinnungsprüfung. Dass die Sender hier de facto Sprachpolitik betreiben, ist nicht bloß eine Frage der Ästhetik, sondern der Zugänglichkeit. Wer Verständlichkeit zur Regel erhebt, diskriminiert niemanden; wer Verständlichkeit opfert, verliert einige. Eine einfache Maxime genügte: Dort, wo Sprache Dienstleistung ist – Nachricht, Erklärung, Untertitel –, hat Verständlichkeit Vorrang. Dort, wo Sprache Kunst ist – Reportage, Essay, Satire –, darf sie sich zumuten. Das ist kein Salomonspruch, sondern die Anerkennung verschiedener Funktionslogiken in einem Haus.

Otfried Höffe, fr.de, 08.10.2025 (online)