Ein wichtiger Posten für mögliche Entlastungen für die Beitragszahler sind die beitragsfremden Leistungen — zu denen der aktuelle Berichtsentwurf allerdings nichts sagt. Dazu zählen auch die Beitragsfreistellungen, die die Beitragszahler ausgleichen müssen. Ordnungspolitisch wäre es richtig, wenn diese soziale Leistung der Staat übernähme. Das Thema der beitragsfremden Leistungen, die nicht zur unmittelbaren Erfüllung des Auftrags gehören, muss noch stärker auch im Blick der KEF sein. Oliver Schenk, faz.net, 11.12.2023 (online, paid)
Zitiert: Frequenzspektrum für Rundfunk- und Kulturveranstalter gesichert
Heimische Vertreter sind erfreut über den „positiven Ausgang“ der Entscheidung bei der Weltfunkkonferenz Auf der kürzlich zu Ende gegangenen Weltfunkkonferenz wurde entschieden, dass die heimischen Rundfunk- und Kulturveranstalter weiterhin das Frequenzspektrum 470 bis 694 MHz exklusiv nutzen dürfen. Entsprechend erfreut zeigte man…
