In der Kritik: TV-Übertragung von der Fußball-WM

 

Dietrich Leder in der Funkkorrespondenz (27/28-2012): „Diese Inszenierung für das Fernsehbild muss auf alles verzichten, was stört, in den Stadien aber tatsächlich live geschieht, wie auf den Platz stürmende Fans, rassistische Fangesänge, Rauchbomben oder politische Manifestationen. Damit tendiert die Übertragung ins Virtuelle. Es wird kein Ereignis wiedergegeben, es wird eines geschaffen, und zwar nach den ökonomischen Normen und ästhetischen Vorstellungen von Michel Platini, dem Chef des europäischen Fußballverbandes UEFA.

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Was ARD und ZDF allein für Fußball so zahlen

„Die öffentlichen-rechtlichen Sender machen das Fernsehgeschäft mit dem Fußball unter sich aus“, stellt Michael Hanfeld am gestrigen Dienstag in der FAZ fest. Die Fernsehrechte für EM 2012 und EM 2016 in Frankreich sowie WM 2014 in Brasilien und WM 2018 in Russland liegen bei ARD und ZDF. Was dies kostet, ist offiziell nicht bekannt. Allerdings kursieren Zahlen.

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TV-Gelder im europäischen Fußball: Zwei-Klassen-Liga

 

 

Die Champions League erwirtschaftet ca.750 Millionen Euro je Saison, die Europa League 200 Millionen Euro. Und so schüttet die Europa League viel weniger Geld aus als die Champions League. Allein die Startprämie für die Gruppenphase liegt bei der Champions League mit 7,2 Millionen Euro pro Klub siebenmal so hoch wie die in der Europa League. Weiterlesen TV-Gelder im europäischen Fußball: Zwei-Klassen-Liga

Sollen wir Rundfunkgebühren demnächst vor allem für das zahlen, was ARD und ZDF nicht machen?

So fragt Dieter Anschlag in der aktuellen Funkkorrespondenz (13/2011) als Reaktion auf die Kritk daran, dass das ZDF die Free-TV-Rechte für die Fußball-Champions-League Sat.1 weggeschnappt hat und stellt fest: „Es ist schon interessant, dass die Kritiker und Konkurrenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Zeitalter der unbegrenzten Medienmöglichkeiten ARD und ZDF immer mehr durch das definieren wollen, was sie alles nicht dürfen sollen. Und zwar, damit die privaten Wettbewerber geschützt werden. So entstand auch die widersinnige, inzwischen aber sogar rundfunkstaatsvertraglich festgeschriebene Sieben-Tage-Frist fürs Internet“.