Zitiert: Medienunternehmen sollen in Nachrichten investieren

Das Ziel des Medienstaatsvertrags ist, dass Medienunternehmen in Nachrichten, europäische Produktionen und barrierefreie Angebote investieren. Das Ziel ist hoch gesteckt, aber zumindest sollen die Sender sich für die Produktion solcher Inhalte nicht bestraft sehen, denn aus Controlling-Gesichtspunkten ist das Argument der gesellschaftlichen Relevanz von Inhalten nicht alleine überzeugend. Wer Gutes tut, soll nicht der Doofe sein.

Tobias Schmid, sueddeutsche.de, 01.07.2021 (online)

Hör-Tipp: Aktueller Stand in der Diskussion um einen neuen Medienstaatsvertrag

Also wir haben in der Rundfunkkommission sehr gute und konstruktive Beratungen gehabt und arbeiten an einem Diskussionsentwurf zur Novelle des Medienstaatsvertrages, der Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Blick nimmt. Und ich muss dann ein Stück weit zurückspringen und auf…

Zitiert: handfeste Gründe für Journalismusoffensive von Pro7 und RTL

Im November 2020 wurde ein neuer Medienstaatsvertrag verabschiedet. In Paragraf 84 (Absatz 3) zum Stichwort „Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen“ verbirgt sich ein entscheidender Nebensatz, der für Privatsender existenzielle Bedeutung hat. Er sieht vor, dass solche Sender, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur…

Zitiert: Vielfaltsvorgaben für die Prime Time

Hier greifen die Länder einen Ansatz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2018 auf. Wir wollen die Besonderheit bzw. die besonderen Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Gestaltung des Gesamtangebotes zum Ausdruck bringen. Kurz gesagt geht es uns darum, dass das besondere öffentlich-rechtliche Angebotsprofil künftig noch sichtbarer wird. Das reicht bis hin zu möglichen Vorgaben, dass dies vor allem in Zeiten geschehen soll, in denen die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Angebots üblicherweise besonders hoch ist.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, medienpolitik.net, 27.05.2021 (online)

Zitiert: Aus Flexilibisierung des Programmauftrags folgt Indexierung des Rundfunkbeitrags

Die Länder haben bereits die Idee diskutiert, den Beitrag nicht mehr durch die KEF berechnen und 16 Landtagen vorzulegen, sondern weitgehend mittels eines Indexes staatsfern festzusetzen. Diesen Ansatz halte ich nach wie vor für zielführend. Vor allem, weil er das Problem löst, wie sich ein Finanzbedarf a priori überhaupt festlegen lässt, wenn es kein beauftragtes Programmbukett mehr gibt. Dann liegt eine Steuerung über Budgets und eine moderate Indexierung der Budgets nahe. Das ist eine strukturelle Konsequenz der nötigen Flexibilisierung.

Dr. Carsten Brosda, medienpolitik.net, 07.06.2021 (online)