Neueste Beiträge

Zitiert: „Staatsvertraglicher Begrenzungsmechanismus“ für Telemedienangebote fehlt

Wir brauchen eine klarere, zeitgemäße Struktur im Telemedienauftrag. Das Beschlusspapier der CDU-Fraktionen der Landtage Sachsens und Sachsen-Anhalts sieht in der Plattformstrategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch das Risiko einer Erweiterung statt einer Verschlankung des Kostenrahmens. In der Tat fehlt hier eine mit dem…

Zitiert: Politik für Spardruck innerhalb der ARD verantwortlich

Selten aber ist deutlicher geworden, dass die politisch gewollten Sparrunden innerhalb der öffentlich-rechtlichen massive Auswirkungen auf das Programm haben – es droht weniger Vielfalt, möglicherweise auch weniger Aktualität. Sehr konservativen Kreisen, die mit ihren Narrativen durchdringen wollen, kann eine Schwächung journalistischer Berichterstattung nur recht sein. Grundsätzlich sind starke Programmbudgets nicht nur, aber auch für die Film- und Fernsehwirtschaft unerlässlich.

Manuel Weis, digitalfernsehen.de, 07.05.2026 (online)

Zitiert: Keine Umsetzung des Reformstaatsvertrages ins Medienrecht der Länder für den MDR

Der Reformstaatsvertrag, den die Bundesländer übergreifend für ARD und ZDF beschlossen haben, muss für die einzelnen ARD-Sender in Landesrecht gegossen werden. Drei Länder lassen das lieber. […] Die Sender müssen unter anderem die Zahl ihrer Radio- und Fernsehspartenkanäle reduzieren und eine gemeinsame…

Zitiert: „Regiefassung“ oder „Drehfassung“

Es kommt schon darauf an, mit wem man arbeitet. Ich finde, dass uns durch „Kontrakt 18“ auch semantisch etwas gelungen ist. Das Wort „Regiefassung“ habe ich so gut wie nicht mehr gehört. Wir reden nur noch von „Drehfassungen“, was ein definierter und damit auch ein inhaltlicher Unterschied ist. Dass die Drehfassung in der Regel vom Autor oder der Autorin verantwortet wird, lässt sich wohl nicht mehr zurückdrehen.

Orkun Ertener, the-spot-mediafilm.com, 30.04.2026 (online)