Eine Satiresendung ist keine „Tagesschau“, ein Kommentar kein Bericht. Der Anspruch gilt dem Auftrag und dem Gesamtprogramm.
Diesen Maßstab hat auch die Rechtsprechung geschärft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Oktober 2025, dass der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungsrechtlich problematisch wird, wenn das… Weiterlesen

