Zitiert: Rundfunkbeitragserhöhung als Grundrechtsschutz

„Wenn die Kef zentral immer wieder auf das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs verweist, handelt es sich hierbei nicht um einen bürokratisch-formalen Schutzmantel, sondern um prozeduralen Grundrechtsschutz, konkret: der Rundfunkfreiheit“, sagte Detzel.

Die Anmeldung des Finanzbedarfs und die Empfehlung der Kef folgten dem Programmauftrag. Dass die Länder die Kef-Empfehlung nicht fristgerecht umsetzen, rüttele am Grundsatz des Rechtsschutzes durch Verfahrenssicherheit. Wie vor vier Jahren sehe die Kommission auch jetzt keine verfassungsrechtlich tragfähigen Gründe, die eine Abweichung von ihrer Empfehlung rechtfertigten.

Helmut Hartung, faz.net, 21.05.2025 (online)

Zitiert: KEF-Empfehlung ist quasi Gesetz

Die Finanzkommission Kef feiert fünfzigjähriges Bestehen. Sie ist für die Länder beim Festlegen des Rundfunkbeitrags unentbehrlich. Perfekt ist sie nicht. Was sollte sich ändern? Verfassungsrechtler Peter M. Huber hat Vorschläge. Fünf Präsidenten von Landesrechnungshöfen, drei Wirtschaftsprüfer, zwei Betriebswirtschaftler, zwei Rundfunkrechtler, ein Historiker,…

Zitiert: Wer den Sendern den Auftrag erteilt

Wenn Politikerinnen und Politiker mal wieder gegen den vermeintlich so teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk poltern, vergessen sie in der Debatte meist nicht nur, wer den Auftrag für ARD und ZDF setzt – nämlich sie selbst. Sie übersehen auch gut und gerne, dass nicht die Öffentlich-Rechtlichen darüber entscheiden, wie viel Geld sie zur Verfügung haben.

Timo Niemeier, dwdl.de, 22.05.2025 (online)

Koalitionsvertrag: Weniger Demokratie wagen

Mit dem Slogan „Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern“ ist die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD angetreten. Keine Koalitionsvereinbarung ohne Bekenntnis zur „flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten“. Aber halt: Hieß es nicht bei der Ampel (und der letzten Merkel-Regierung!) noch „flächendeckende Versorgung mit…