Zitiert: Warum die Rundfunkdefinition bleibt wie sie ist

Auf EU-Ebene steht die Novellierung der Audiovisuelle Mediendienste – Richtlinie kurz vor dem Abschluss. Inzwischen ist klar, dass auch die novellierte Richtlinie wie bisher zwischen audiovisuellen Mediendiensten (also „Fernsehen“ im herkömmlichen Sinne) und Mediendiensten auf Abruf (dies sind Telemedien im Sinne des…

Zitiert: Öffentlich sichtbare Medienkritik zur Erfüllung des Verfassungsauftrags der Medien notwendig

Der Service Public, wie er national von der SRG und regional von privaten Radio- und Fernsehsendern übernommen wird, bildet einen Grundpfeiler des westlichen Journalismusverständnisses. Er beschreibt den in der Verfassung festgehaltenen Auftrag an die Massenmedien, die Bevölkerung sachgerecht zu informieren, zur Bildung,…

Zitiert: Nicht Technik regulieren, sondern Konflikte und Risiken, die sich aus ihr ergeben

Gesetzliche Regulierungen sind immer einen Schritt hinterher. Wie lässt sich damit umgehen?

Indem man nicht die Technik reguliert, sondern die menschlichen Konflikte und Risiken, die sich aus dem Umgang mit Technologie ergeben. Nehmen wir das Auto: Gesetze begrenzen nicht die Anzahl der PS, sondern die Geschwindigkeit auf der Straße. Nicht die Technik wird reguliert, sondern der menschliche Einsatz. …. Weiterlesen Zitiert: Nicht Technik regulieren, sondern Konflikte und Risiken, die sich aus ihr ergeben

Dokumentiert: KEK zur verfassungsrechtlichen Pflicht des Gesetzgebers

Leider haben bislang trotz progressiver Einsichten für die gebotene Fortentwicklung des Medienkonzentrationsrechts und einschlägiger Empfehlung selbst der Monopolkommission alle Anläufe die für staatsvertragliche Anpassungen zuständigen Ministerpräsidenten der Länder nicht zum Handeln bewegen können.

Der am 24.07.2018 von der Rundfunkkommission online gestellte Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag enthält allein Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre. Änderungen des Medienkonzentrationsrechts sind nicht vorgesehen. Die Standortinteressen einzelner Länder streiten für möglichst hohe Eingriffsschwellen, zementieren so den Status Quo und verhindern beharrlich jede Befassung des Gesetzgebers mit seit Jahren überfälligen Reformen. Weiterlesen Dokumentiert: KEK zur verfassungsrechtlichen Pflicht des Gesetzgebers

Zitiert: Wer etwas Nützliches produziert, hat kein Recht, dafür anderes zu verschmutzen

Wenn ein Unternehmen etwas Nützliches produziert, erlaubt man ihm ja auch nicht, unsere Flüsse zu verdrecken. Man sagt: Ihr könnt kein Blei in unser Wasser mischen, ihr könnt kein Blei in unsere Wandfarbe mischen. Facebook und Youtube verschmutzen die öffentliche Sphäre und…