Zitiert: KEF erhöht den Finanzbedarf der Anstalten und reduziert die Rundfunkbeitragserhöhung

Ab Januar 2027 soll der Beitrag auf nur 18,64 steigen, so steht es im Entwurf des 25. KEF-Berichts nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes (epd), der das Papier einsehen konnte. […] Erstens rechnet die Kommission mit deutlich mehr beitragspflichtigen Wohnungen. Die Anzahl soll…

Zitiert: Rundfunkbeitrag soll nicht so hoch steigen

Der Zwischenbericht der Gebührenkommission KEF sieht für 2027 und 2028, trotz steigenden „Finanzbedarfs“ der Öffentlich-Rechtlichen, einen verringerten Anstieg beim Rundfunkbeitrag vor. Die Zahlen sind erstaunlich. […] Nach dem Entwurf, über den am nächsten Mittwoch die Rundfunkkommission der Länder und die Anstalten beraten,…

Zitiert: Medienstaatsvertrag als „großer Wurf“

Das jetzt umzusetzende Ergebnis darf als großer Wurf bezeichnet werden – auch wenn ich mir persönlich noch mehr gewünscht hätte. Viele meiner Reformimpulse der vergangenen Jahre sind aufgegriffen worden. Was mich mit Sorge erfüllt, ist, dass die Intendantinnen und Intendanten bisher nicht den Eindruck vermittelt haben, mit dem Inkrafttreten frisch ans Werk gehen zu wollen und hierfür gut vorbereitet zu sein. Sie erwecken den Eindruck, manche Vorgabe eher als unverbindliche Anregung statt als Gesetzesbefehl verstehen zu wollen

Rainer Robra, faz.net, 03.12.2025 (online)

Klick-Tipp: „Es wird ein Empörungscrash herbeialgorithmisiert“

Der Medienrechtler Dieter Dörr sieht die Macht von sozialen Netzwerken, Videoportalen, Instant Messengern und Suchmaschinen nur unzureichend reguliert. „Die öffentliche Willensbildung und damit die freiheitliche Demokratie ist angesichts der weiter ansteigenden Meinungsmacht der Intermediäre erheblichen Gefahren ausgesetzt“, sagte der langjährige Direktor des Mainzer Medieninstituts bei der Konferenz „Global Media Law 2025“ am 6. November in Berlin.

epd medien, 04.12.2025 (online)

Zitiert: Das Verbot der Presseähnlichkeit gilt

Aufgrund der fortbestehenden Unklarheiten über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Textangebote im Onlinebereich ist das Verbot der Presseähnlichkeit grundlegend überarbeitet und vereinfacht worden. Die „eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen“ dürfen „nicht presseähnlich“ sein. Eigene Portale sind „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton“ zu…